Blogbeitrag

Webanalyse

Nadine

Wolff

veröffentlicht am:

17.05.2018

Kein Google Analytics ohne Google Analytics Opt-Out Cookie

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Wenn Sie für die Webanalyse Google Analytics einsetzen, sollte Sie darauf achten, dass die Nutzung datenschutzkonform ist. Dazu müssen Sie folgende Vorgaben haben bzw. einhalten (nicht rechtlich verbindlich):

  • Vertrag mit Google zur Auftragsdatenverarbeitung

  • Löschung der Altdaten

  • Datenschutzerklärung zum Einsatz von Google Analytics

  • Anonymisierung der IP-Adressen bei der Erfassung der Nutzerdaten

  • Einbindung einer Widerspruchslösung

Eine detaillierte Auflistung zu den oben genannten Punkten, erhalten Sie auf der Webseite Datenschutzbeauftragter-Info. Hier finden Sie auch eine Vorlage des Vertrags, der mit Google zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen werden muss.

Die zusätzliche Einbindung einer Widerspruchslösung wird jedoch häufig vergessen. Über die Installation eines Google Analytics Add-ons oder eines Opt-Out Cookies bekommt der User die Möglichkeit, die Erfassung seiner Daten zu unterbinden. Dieses Angebot ist in den EU-Ländern Pflicht und kann bei Missachtung zu kostspieligen Folgen führen.

Nach der Einführung der neuen Datenschutzverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 wird nun umso mehr deutlicher, dass diese Anpassungen ernst zu nehmen sind. Der Google Analytics deaktivieren Link muss auf jeder Seite mit Google Analytics als Tracking-Tool eingebaut werden.

Wir zeigen Ihnen in diesem Artikel, wie sie den Widerspruchszusatz richtig erstellen und implementieren.

Hinweis zur Nutzung von Webanalyse im Datenschutz

Beim Einsatz von Webanalyse ist es unerlässlich, den Datenschutz Ihrer Webseite regelmäßig zu kontrollieren und aktuell zu halten.

Auszug der Datenschutzseite zur Nutzung von Google Analytics der Internetwarriors GmbH

Abbildung 1: Auszug Datenschutz-Seite der internetwarriors GmbH (I)


Aber neben der reinen schriftlichen Darlegung sind Sie verpflichtet, einen Widerspruchszusatz zu implementieren. Dabei gibt es mehrere Möglichkeiten den Google Analytics Tracking Code zu deaktivieren:

  1. Installation des Google Analytics Add-ons, welches die Datenerhebung für alle gängigen Browser durch Analytics unterbindet. Das Add-on arbeitet dabei losgelöst von den besuchten Webseiten und verhindert ganz generell die Datenerfassung von Google Analytics.

  2. Setzung eines sogenannten Opt-Out Cookies.

Um Google Analytics datenkonform zu nutzen, müssen beide Varianten umgesetzt werden.

Entscheidet sich der User, für das Opt-Out Cookie, bezieht sich dieses lediglich auf die eingetragene UA-Nummer der Google Analytics Property, die im Cookie definiert ist.

Auszug aus Datenschutzseite zur Deaktivierung des Website-Trackings durch Website-Nutzer

Abbildung 2: Auszug Datenschutz-Seite der internetwarriors GmbH (II)


Google Analytics deaktivieren mit dem Opt-Out-Cookie

Zur Implementierung des Opt-Out Cookies müssen Sie zunächst ein JavaScript schreiben und auf Ihren Seiten einbauen. Über einen Link auf Ihrer Datenschutzseite kann der User im Anschluss die Ausführung des Skriptes und damit die Deaktivierung von Google Analytics starten. Das JavaScript sollten Sie in Ihrem Quellcode vor dem schließenden einbauen. Es ist unbedingt notwendig, dass das Skript vor dem eigentlichen Google Analytics Code eingebaut ist, damit das aktivierte Skript vor der Datenerfassung greifen kann. Nutzen Sie den Google Tag Manager ist hier ebenfalls darauf zu achten, dass Sie den Cookie vor dem Google Tag Manager steht.

Das Skript des Opt-Out Cookies sieht folgendermaßen aus:

JavaScript, wie ein Opt-Out Cookie gesetzt wird.

Abbildung 3: Das Skript des Opt-Out Cookies


Die Zeichenfolge 'UA-XXXXXXX-X' in der ersten Zeile ist durch Ihre Google Analytics Property zu ersetzen. Die folgenden vier Zeilen bis window[disableStr] = true;} bewirken die Deaktivierung des Analytics Cookies.Der Befehl function gaOptout() setzt den Opt-Out Cookie, sobald der entsprechende Link auf der Datenschutzseite eingebaut und geklickt wurde. Das gesetzte Opt-Out Cookie ist in unserem Beispiel, wenn es nicht vorab vom User gelöscht wird, bis zum 31. Dezember 2099 um 23:59:59 Uhr gültig.Haben Sie das obige Skript erstellt und in den Head-Bereich Ihrer Seiten eingebaut, setzen Sie im zweiten Schritt einen HTML-Link auf Ihre Datenschutzseite, damit der Befehl „function gaOptout()“ ausgeführt werden kann.

Die Verlinkung kann folgendermaßen aussehen:

<a href="javascript:gaOptout();" onclick="alert('Google Analytics wurde deaktiviert');">Erfassung von Daten durch Google Analytics für diese Website deaktivieren</a>

Über den Zusatz: onclick="alert('Google Analytics wurde deaktiviert') wird dem Nutzer nach dem Klick in einem kleinen Fenster mitgeteilt, dass Google Analytics nun deaktiviert ist.

Alert für Google Analytics Deaktivierung

Abbildung 4: Mit einem "alert" öffnet sich ein zusätzliches Fenster

Möchten Sie als Webseitenbetreiber sicherstellen, dass der Cookie gesetzt wird, empfehlen wir Ihnen, zunächst alle Ihre Cookies in den Browsereinstellungen zu löschen. Besuchen Sie im Anschluss Ihrer Datenschutzwebseite und klicken dort auf den Link zur Deaktivierung von Google Analytics. Nun sollte zunächst das Infofenster erscheinen. Im nächsten Schritt können Sie nun überprüfen, ob der Opt-Out Cookie (ga-disable-UA-XXXXXX-X) gesetzt wurde:

Überprüfung in Chrome, welche Cookies gesetzt wurden

Abbildung 5: Überprüfung, ob Opt-Out Cookie gesetzt wurde (Darstellung aus Google Chrome; UA-Nummer ist anonymisiert)


Eine Alternative ist die Nutzung des Browser-Plugins EditThisCookie zur Kontrolle, ob der Google Analytics Opt-Out Cookie funktioniert.

 

EditThisCookie

Abbildung 6: Kontrolle, ob der Opt-Out Cookie gesetzt wurde - mit dem Ad-On "EditThisCookie"

Hinweis: Sollte der User JavaScript deaktiviert haben, löst zwar das Cookie nicht aus, aber Google Analytics würde trotzdem keine Daten erhalten, da Analytics ebenfalls über ein JavaScript eingebaut ist.

Sollten Sie den Google Analytics Opt-Out Link mit dem WordPress Visual Composer auf der Datenschutzseite einfügen, beachten Sie bitte, dass das Baukastensystem Visual Composer das JavaScript Snippet überschreibt und der Opt-Out Cookie nicht mehr gesetzt wird. Die Lösung hierfür ist, dass Sie das Script im HTML-Modus der Seite einbinden.

Der zusätzliche Cookie Hinweis

Viele Webseiten setzen zur Zeit einen zusätzlichen Cookie-Hinweis. Dieser weist den Besucher darauf hin, dass die Seite Cookies einsetzt, um die Usability zu verbessern. Zudem gibt es die Möglichkeit, dies über den OK-Button zu bestätigen oder sich auf die Datenschutzseite weiterleiten zu lassen.

Cookie Hinweis auf der Webseite der internetwarriors GmbH

Abbildung 7: Cookie Hinweis auf Webseiten


Ein gutes Tool für eine einfache Implementierung des Cookie-Hinweises erhalten Sie kostenlos auf der Webseite Cookie Consent.

Tool Cookie Consent

Abbildung 8: Mit dem Cookie Consent Tool können Sie sich einen Cookie-Hinweis für Ihre Seite bauen

Das Tool bietet eine einfache Oberfläche, um einen Cookie-Hinweis Snippet zu bauen. Sie haben die Wahl zwischen verschiedenen Positionen, Layout und Farben. Der Link zu weiteren Informationen, also zu der Datenschutzseite können Sie direkt im Tool angeben.

Unter „Compliance type“ können Sie auswählen, ob der Banner nur einen Hinweis auf Ihrer Webseite zeigen soll, oder ob Sie in dem Banner direkt einen Opt-Out Cookie setzen wollen, alternativ ginge auch ein Opt-In Cookie. Allerdings sind hier JavaScript Kenntnisse Voraussetzung, um die entsprechenden Scripte korrekt auf Ihrer Webseite bzw. im Google Tag Manager einzubauen.

Auf der rechten Seite befindet sich der Code, der im Header der Seite eingebunden wird. Bitte beachten Sie, dass der Code vom dem abschließenden im Quelltext Ihrer Seite implementiert wird.

Die rechtliche Grundlage dazu können Sie auf der Seite von www.e-recht24.de nachlesen.

Aktuell wird zudem überlegt, statt einem Widerrufszusatz eine Opt-In-Lösung für die Datenerfassung verpflichtend einzuführen. Genaues dazu ist jedoch noch nicht bekannt, sodass Sie vorerst mit der Implementierung des Opt-Out Cookies und/oder der Setzung des Links zum Google Analytics Add-on auf der richtigen Seite sein sollten.

Die sogenannte ePrivacy Verordnung würde den Grundstein legen, für eine komplett verpflichtende Opt-In Lösung. Es gibt noch keine verbindliche Information, wann neben der DSGVO nun auch die ePrivacy in Kraft treten wird. Für weitere Informationen und den aktuellen Stand empfehlen wir Ihnen die Seite vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.

Was wir für Sie tun können

Änderungen in den Vorgaben für den Datenschutz können schnell beschlossen werden. Dann heißt es für Sie schnell reagieren, bevor es teuer wird. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umsetzung von Online Marketing Maßnahmen an Ihrer Webseite und achten stets nach bestem Wissen und Gewissen darauf (ohne rechtliche Verbindlichkeit), die Vorgaben zum Datenschutz auch in den Themengebieten Webanalyse, Google AdWords und Social Media einzuhalten. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Nadine

Wolff

Als langjährige Expertin im Bereich SEO (und Webanalyse) arbeitet Nadine Wolff seit 2015 bei den internetwarriors. Sie ist Teamlead im Bereich SEO & Webanalyse und begeistert sich für alle (teils schrägen) Neuerungen von Google und den anderen großen Suchmaschinen. Im Bereich SEO hat Nadine Fachartikel in der Website Boosting veröffentlicht und freut sich auf fachliche Workshops und einen nachhaltigen organischen Austausch.

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